Der Gnadenbrothof als Nachlassempfänger

Wenn Sie dem Gnadenbrothof Ziegenhain e.V.  etwas vererben möchten, können Sie dies in Ihrem Testament festhalten. Sie können auch festlegen, dass der Verein eine bestimmten Geldsumme oder einen bestimmten Gegenstand, z.B. eine Immobilie oder eine Lebensversicherung aus Ihrem Nachlass erhalten soll. Wichtig ist, genau zu benennen, was Sie dem Verein vererben wollen.

Der Gnadenbrothof hat durch Testamentsspenden die Möglichkeit, Projekte langfristig zu planen. Sie stellen dadurch die Hilfe für die Tiere auch in Zukunft sicher.

Spenden zu Lebzeiten

Sie haben keine gesetzlichen Erben, also keine lebenden Verwandten mehr und Sie möchten den Gnadenbrothof unterstützen, dann können Sie das schon zu Lebzeiten durch Spenden berücksichtigen. Diese Zuwendungen sind steuerfrei, wodurch eine Spende ohne Steuerabzug direkt den Tieren zu Gute kommt.

Schenkung und Nachlassverwaltung zu Lebzeiten

 

Natürlich gibt es auch die Möglichkeit, einen Teil Ihres Vermögens zu Lebzeiten an den Gnadenbrothof weiterzugeben.

 

Wenn Sie die Tiere auf diese Weise unterstützen möchten, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf.